Amazon Pay für Onlineshops und Händler

Amazon Pay

Die häufigste Ursache für einen Abbruch im letzten Schritt eines Bestellvorgangs ist banal: Der Kunde müsste jetzt Adresse und Zahlungsdaten eintippen und hat dazu keine Lust. Amazon Pay setzt genau dort an. Wer ein Amazon-Konto hat, kann die dort hinterlegten Liefer- und Zahlungsdaten in fremden Shops verwenden, ohne sie erneut einzugeben.

Diese Seite ordnet ein, was die Zahlart leistet, was sie kostet, was ihre Einführung technisch verlangt und für welche Shops sie sich rechnet. Wenn Sie einen Überblick über Zahlungsarten insgesamt suchen, ist die Seite zum E-Commerce der bessere Einstieg.

Wie Amazon Pay funktioniert

Im Checkout Ihres Shops erscheint Amazon Pay als eine Zahlungsoption neben den anderen. Wählt ein Kunde sie aus, meldet er sich mit seinen Amazon-Zugangsdaten an und bestätigt Lieferadresse und Zahlungsmittel aus seinem Konto. Die Daten werden an Ihren Shop übergeben, die Bestellung wird dort abgeschlossen. Der Kunde bleibt also bei Ihnen; ausgelagert ist nur die Identifikation und die Abwicklung der Zahlung.

Für den Käufer entfällt damit die Registrierung, für Sie die Eingabemaske, an der Bestellungen liegen bleiben. Der Effekt ist derselbe wie bei jeder anderen Ein-Klick-Zahlart: weniger Felder, weniger Abbrüche. Was das im Einzelfall bringt, lässt sich nur messen – wie man das anstellt, steht auf der Seite zur Conversion-Optimierung.

Eine Voraussetzung bleibt: Ohne Amazon-Konto keine Zahlung über Amazon Pay. Als alleinige Zahlart taugt der Dienst deshalb nicht. Er ergänzt das, was in Deutschland ohnehin erwartet wird – Rechnungskauf, Lastschrift, PayPal, Kreditkarte, dazu Apple Pay und Google Pay auf Mobilgeräten.

Käuferschutz

Käufe, die über Amazon Pay bezahlt werden, fallen unter den Käuferschutz von Amazon. Er greift, wenn bestellte Ware nicht ankommt, nicht der Beschreibung entspricht oder ein Widerruf nicht erstattet wird – jeweils nachdem der Kunde zunächst Sie als Händler kontaktiert hat und keine Lösung zustande kam.

Für Sie hat das zwei Seiten. Der Schutz senkt die Hemmschwelle bei Kunden, die Ihren Shop nicht kennen; das ist der eigentliche Grund, warum kleinere Händler von der Zahlart profitieren. Gleichzeitig entscheidet im Streitfall ein Dritter. Die genauen Voraussetzungen, Fristen und Höchstbeträge legt Amazon fest und ändert sie gelegentlich – maßgeblich sind die jeweils gültigen Bedingungen, nicht die Zusammenfassung auf dieser Seite.

Was Amazon Pay kostet

Für den Käufer ist die Nutzung kostenlos. Sie als Händler zahlen pro Transaktion, und zwar in zwei Teilen: eine Bearbeitungsgebühr als Prozentsatz des Transaktionsbetrags und eine feste Autorisierungsgebühr je Autorisierung. Der Transaktionsbetrag umfasst dabei Warenwert, Versandkosten und Umsatzsteuer.

Drei Punkte bestimmen, was am Ende zusammenkommt:

  • Das monatliche Zahlungsvolumen. Der Prozentsatz ist gestaffelt; wer mehr abwickelt, zahlt anteilig weniger.
  • Die Herkunft der Zahlung. Für Transaktionen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz gilt der Grundsatz, für Zahlungen aus Drittländern kommt ein Aufschlag hinzu, der je nach Land unterschiedlich ausfällt.
  • Die Währung. Muss umgerechnet werden, fällt zusätzlich eine Wechselkursgebühr an. Das Guthaben wird in der Währung Ihres Händlerkontos ausgezahlt.

Konkrete Sätze nennen wir hier bewusst nicht. Gebührenmodelle von Zahlungsdienstleistern ändern sich, und eine veraltete Tabelle ist schlechter als keine. Die jeweils gültigen Konditionen stehen in der Preisübersicht von Amazon Pay; wer größere Volumen abwickelt, sollte ohnehin direkt über Konditionen sprechen.

Beim Rechnen lohnt sich der Blick auf beide Bestandteile. Die feste Autorisierungsgebühr fällt bei einem Warenkorb von 15 Euro spürbar ins Gewicht und bei einem von 400 Euro kaum. Ein Shop mit vielen Kleinbestellungen kommt deshalb zu einer anderen Bewertung als einer mit wenigen großen – unabhängig davon, welcher Prozentsatz danebensteht.

Registrierung als Händler

Für Amazon Pay richten Sie ein eigenes Händlerkonto ein. Es ist vom privaten Einkaufskonto getrennt; Sie brauchen dafür eine eigene E-Mail-Adresse.

Im Zuge der Anmeldung fragt Amazon Angaben zum Unternehmen und zu den vertretungsberechtigten Personen ab und prüft sie. Das ist keine Schikane, sondern Folge der Geldwäscheregulierung – jeder Zahlungsdienstleister muss wissen, wer hinter einem Händlerkonto steht. Halten Sie Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Ausweisdokumente bereit; das verkürzt den Vorgang erheblich.

Danach folgt die technische Konfiguration: Sie hinterlegen die Domain Ihres Shops, die Adresse Ihrer Datenschutzerklärung und die Rückleitungsadressen, an die Amazon den Kunden nach der Anmeldung zurückschickt. Erst wenn diese Angaben stimmen, funktioniert der Checkout außerhalb der Testumgebung.

Zur Anmeldung bei Amazon Pay

Integration in den Shop

Für die verbreiteten Shopsysteme gibt es fertige Module – unter anderem für Shopware, WooCommerce, Magento, Shopify, JTL, PrestaShop, OXID und xt:Commerce. Welche Systeme aktuell unterstützt werden und in welcher Version, ändert sich; verlassen sollten Sie sich auf die Angaben von Amazon Pay und des Systemherstellers, nicht auf eine Liste in einem Ratgeber.

Der Ablauf ist bei allen ähnlich. Das Modul wird installiert, im Backend werden die Zugangsdaten aus dem Händlerkonto hinterlegt, und die Domain wird für den Checkout freigeschaltet – der Shop darf das Skript nur von einer registrierten Adresse aus aufrufen. Anschließend wird der gesamte Vorgang in der Testumgebung durchgespielt: Bestellung, Autorisierung, Erfassung der Zahlung, Storno und Rückerstattung.

Der letzte Punkt wird gern übersprungen und rächt sich zuverlässig. Eine Zahlart ist nicht dann fertig, wenn eine Bestellung durchläuft, sondern wenn auch die unangenehmen Fälle sauber abgebildet sind: Teillieferung, Retoure, teilweise Erstattung, abgelaufene Autorisierung. Wie diese Vorgänge in Ihrer Warenwirtschaft ankommen, entscheidet darüber, ob die Buchhaltung später manuell nacharbeiten muss.

Amazon Pay hat sich über die Jahre mehrfach weiterentwickelt; ältere Integrationen laufen irgendwann aus. Wenn in Ihrem Shop eine Version steckt, die seit Jahren niemand angefasst hat, gehört sie auf die Liste der Dinge, die geprüft werden sollten – zusammen mit dem Rest der technischen Wartung.

Was sonst noch dazugehört

Starke Kundenauthentifizierung. Seit der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 verlangen Kartenzahlungen im europäischen Raum in der Regel einen zweiten Faktor, praktisch über 3-D Secure. Das betrifft alle Zahlarten, die Karten einbinden, und kostet einen zusätzlichen Schritt im Bestellvorgang. Er ist nicht verhandelbar; man kann ihn nur sauber gestalten.

Datenschutz. Bei der Zahlung werden personenbezogene Daten an einen Dritten übermittelt. Das gehört in die Datenschutzerklärung, und die Einbindung darf nicht dazu führen, dass Skripte des Dienstleisters vor der Einwilligung laden, wo eine Einwilligung nötig ist.

Darstellung im Shop. Eine Zahlart, die niemand bemerkt, wirkt nicht. Sinnvoll ist der Hinweis dort, wo die Entscheidung fällt – auf der Produktseite, im Warenkorb und im ersten Schritt der Kasse –, nicht nur im Fußbereich.

Für welche Shops sich das lohnt

Am deutlichsten ist der Nutzen bei Shops, die von Kunden besucht werden, die den Anbieter nicht kennen: Ein bekannter Name im Bezahlvorgang senkt die Hemmschwelle, und die Anmeldedaten sind ohnehin vorhanden. Ähnliches gilt für Sortimente mit hohem Anteil an Mobilbestellungen, weil Tippen auf dem Telefon die größte Hürde im gesamten Prozess ist.

Weniger überzeugend ist die Rechnung bei sehr kleinen Warenkörben, wegen der festen Gebühr je Vorgang, und bei Shops mit überwiegend wiederkehrender Stammkundschaft, deren Daten längst gespeichert sind. Und wer im B2B-Geschäft auf Rechnung mit Zahlungsziel liefert, löst mit einer Verbraucher-Zahlart ohnehin ein anderes Problem als das eigene.

Ein Hinweis zur Erwartungshaltung: Zahlungsarten heben keine Umsätze, sie verhindern Verluste. Wenn ein Shop wenig verkauft, weil ihn niemand findet oder weil die Produktseiten nicht überzeugen, ändert eine zusätzliche Zahlart daran nichts. Eine kurze Einordnung dazu steht auch in unserer Meldung zu Amazon Pay im E-Commerce.

Integration durch uns

Wenn Sie Amazon Pay in einen bestehenden Shop aufnehmen möchten, sehen wir uns das System an, prüfen die vorhandene Zahlungsstrecke und sagen Ihnen, was die Einbindung umfasst – einschließlich der Fälle, die erfahrungsgemäß Arbeit machen: Anbindung an die Warenwirtschaft, Teillieferungen, Retouren. Bei neuen Projekten ist das Teil der Planung; wie ein solches Projekt abläuft, steht unter Onlineshop erstellen lassen.

Schildern Sie uns kurz, um welchen Shop es geht – über die Kontaktseite. Dort können Sie auch direkt einen Termin buchen.

Amazon Pay und das Amazon Pay-Logo sind Warenzeichen der Amazon.com, Inc. oder ihrer Partner.