Amazon Pay im E-Commerce
Beim Bezahlen im Onlineshop entscheidet sich, ob ein Einkauf zustande kommt. Ein Kaufabbruch im letzten Schritt hat selten mit dem Produkt zu tun – häufiger damit, dass jemand für eine einmalige Bestellung ein Konto anlegen und Adresse sowie Zahlungsdaten abtippen soll. Amazon Pay setzt genau dort an: Kunden nutzen die Daten, die in ihrem Amazon-Konto bereits hinterlegt sind.
Was im Checkout passiert
Der Ablauf ist unspektakulär, und das ist der Punkt. Im Warenkorb wählt der Kunde Amazon Pay, meldet sich mit seinen Amazon-Zugangsdaten an und wählt aus den dort hinterlegten Adressen und Zahlungsmitteln aus. Diese Angaben werden an den Shop übermittelt.
Entscheidend ist, was dabei nicht passiert: Der Kunde verlässt den Shop nicht. Bestellübersicht, Versandkosten, Lieferzeit und der abschließende Bestellklick bleiben beim Händler. Amazon wickelt die Zahlung ab, tritt aber nicht als Verkäufer auf – der Vertrag kommt zwischen Shop und Kunde zustande. Für den Käufer ist die Nutzung kostenlos; der Händler zahlt eine Gebühr je Transaktion.
Was das für Händler bedeutet
Der Nutzen liegt in der Gruppe, die sonst abspringt: Erstbesucher ohne Kundenkonto, mobile Käufer, und alle, die einem unbekannten Shop ihre Kartendaten nicht geben möchten. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt vom Sortiment und vom Publikum ab – das lässt sich nur im eigenen Shop messen. Wer das sauber machen will, misst die Abbruchquote im Checkout vor und nach der Einführung, statt sich auf fremde Erfolgszahlen zu verlassen. Wie man solche Vergleiche aufsetzt, damit sie etwas aussagen, steht auf der Seite zur Conversion-Optimierung.
Dem steht gegenüber: Ein zusätzliches Verfahren verursacht Gebühren und Pflegeaufwand. Und je mehr Bezahlarten nebeneinander stehen, desto unklarer wird die Auswahl – irgendwann kostet die Länge der Liste mehr, als das zusätzliche Verfahren einbringt. Drei bis vier gut gewählte Verfahren schlagen in der Regel acht.
Einrichtung
Für die gängigen Shopsysteme gibt es fertige Erweiterungen; bei individuellen Systemen läuft die Anbindung über die Schnittstelle. Nötig sind in jedem Fall ein Verkäuferkonto, die Freischaltung der Domain und ein Test im Sandbox-Modus, bevor echtes Geld fließt.
Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens die Datenschutzerklärung: Beim Klick auf die Bezahlschaltfläche werden Daten an einen Dritten übertragen, und das gehört dokumentiert. Zweitens die Rückabwicklung – Erstattungen und Teilerstattungen sollten im Shop auslösbar sein und nicht in der Oberfläche des Zahlungsdienstleisters von Hand nachgezogen werden müssen.
Die Gebührenstruktur, die Käuferschutzregelung und die einzelnen Einrichtungsschritte sind ausführlich auf der Seite Amazon Pay für Onlineshops und Händler beschrieben. Maßgeblich sind dort immer die aktuell von Amazon veröffentlichten Konditionen.
Nachtrag
Seit diesem Beitrag hat sich die rechtliche Grundlage geändert. Mit der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ist die starke Kundenauthentifizierung im Europäischen Wirtschaftsraum verbindlich geworden: Bei vielen Zahlungen muss sich der Kunde mit zwei Faktoren bestätigen, etwa durch Freigabe in der Banking-App. Ein Teil dieser Prüfung wandert damit vom Shop zum Zahlungsdienstleister – für Händler ein Argument für ein etabliertes Verfahren, weil die Abläufe dort eingespielt sind.
Der oben beschriebene Grundgedanke gilt weiterhin: Je weniger jemand im Checkout eingeben muss, desto eher schließt er ab. Welche Verfahren zu einem Sortiment passen und wie sie sich in die Shop-Architektur einfügen, sehen wir uns gern gemeinsam an – über die Kontaktseite.